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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17   

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https://dejure.org/2018,15518
BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2018 - V ZB 226/17 (https://dejure.org/2018,15518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62b AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, § 62b Abs. 2 AufenthG, § 62b Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 82 AufenthG, § 26 FamFG, § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 96 Abs. 2 FamFG, § 11 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer fortgesetzten Verletzung der Mitwirkungspflichten eines Ausländers; Nichterscheinen am Flughafen und Untertauchen in den Niederlanden

  • rewis.io

    Anordnung des Ausreisegewahrsams bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten rechtmäßig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; AufenthG § 62b
    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer fortgesetzten Verletzung der Mitwirkungspflichten eines Ausländers; Nichterscheinen am Flughafen und Untertauchen in den Niederlanden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erledigte Ausreisegewahrsam - und die Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausreisegewahrsam - und das Ermessung des Haftrichters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausreisegewahrsam - und fortgesetzte Mitwirkungsverweigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Insoweit gelten die Grundsätze zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) entsprechend (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, NVwZ-RR 2011, 875 Rn. 8 f.).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

    Auszug aus BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
    Er hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 zur "kleinen Sicherungshaft").
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 [zur "kleinen Sicherungshaft"], und vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2024 - 18 T 227/24

    Spezielle Hafteinrichtung, Auflösende Bedingung, Abschiebungsstopp, Geplante

    g) Die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG steht im Ermessen des Gerichts (BGH 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 (747) Rn. 11).

    Die Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams erfordert deshalb - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung (BGH 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 (747 f.) Rn. 12).

  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    Für den Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG gelten die Grundsätze zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts eines Ausländers im Transitbereich eines Flughafens über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus (§ 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG) entsprechend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Afghanistan bei Vorliegen

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20

    Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten

    aa) Zutreffend bejaht das Beschwerdegericht mit dem Amtsgericht das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62b Abs. 1 AufenthG und nimmt auch richtig an, dass die Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG im Ermessen des Gerichts steht ("kann"), so dass eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und dem staatlichen Interesse an der zügigen Durchführung der Abschiebung erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f., und vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 50/20, InfAuslR 2021, 339).
  • LG Dortmund, 16.11.2021 - 9 T 249/21
    Im Unterschied zur Sicherungshaft, die nach § 62 Abs. 3 S. 1 AufenthG in diesem Fall anzuordnen ist, hat der Haftrichter bei der Anordnung von Ausreisegewahrsam nach § 62b Abs. 1 S. 1 AufenthG ein Ermessen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).

    Gemäß § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG sind die für die Ermessens-ausübung maßgeblichen Gründe - wenn auch in knapper Form - in der Entscheidung darzulegen ( BGH InfAuslR 2021, 339; BGH NVwZ-RR 2018, 746 ).

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 11/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft zur Vorbereitung

    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, NVwZ 2016, 1112 [Ls.] = Rn. 10 mwN, und vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 14).
  • LG Kleve, 22.12.2023 - 4 T 7/23 Landgericht Kleve
    Die Entscheidungsgründe müssen erkennen lassen, dass überhaupt eine Ermessensentscheidung stattgefunden hat und dass sie fehlerfrei, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 20.04.2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 23.02.2021, XIII ZB 50/20).
  • LG Hanau, 10.10.2023 - 3 T 87/23
    Der Ausreisegewahrsam nach § 62b AufenthG liegt im Ermessen des Gerichts und entspricht dem Ermessen der "kleinen Sicherungshaft" gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11, beck-online).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11023
VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 5 A 2046/17.Z (https://dejure.org/2018,11023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, § 3 HVwKostG, § 6 HVwKostG, RL 2006/123 EG
    Bergrechtliche Gebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergrechtliche Gebühren

  • rechtsportal.de

    Basaltabbau; Bedeutungsfaktor; bergrechtliche Gebühr; Dienstleistungsrichtlinie ; Festsetzungsverjährung; Kostenfestsetzung; Rahmenbetriebsplan; Verwaltungsaufwand; Zahlungsverjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Nichts anderes folgt etwa aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -, BVerfGE 133, 143), auf die die Bevollmächtigte der Klägerin Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Vielmehr ist es hier möglich, dass der Gesetzgeber allein eine Fälligkeitsverjährung regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 -, BVerwGE 149, 320, zur Geltendmachung ausländerrechtlicher Kosten nach § 70 Abs. 1 AufenthG).
  • VGH Hessen, 04.11.2009 - 5 A 2308/08

    Gebührenfestsetzung im Einzelfall bei Rahmengebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Die letztgenannte Möglichkeit besteht allerdings - wie oben ausgeführt - nur beschränkt (vgl. insgesamt dazu: Urteile des Senats vom 4. November 2009 - 5 A 2308/08 -, GemHH 2010, 113; und vom 19. Mai 2010 - 5 A 71/10 -, beide Juris).
  • VGH Hessen, 19.05.2010 - 5 A 71/10

    Schriftliche Festlegung von Kriterien und genauen Bemessungswerten durch die

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Die letztgenannte Möglichkeit besteht allerdings - wie oben ausgeführt - nur beschränkt (vgl. insgesamt dazu: Urteile des Senats vom 4. November 2009 - 5 A 2308/08 -, GemHH 2010, 113; und vom 19. Mai 2010 - 5 A 71/10 -, beide Juris).
  • VG Stuttgart, 21.03.2012 - 3 K 1509/10

    BImSchG § 13 steht Erhebung separater Verwaltungsgebühren nicht entgegen;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Dass die Klägerin das abgebaute Material in der Folge veräußert, ist für die Genehmigung des Abbaus, auf die sich die Gebührenerhebung bezieht, nicht von Bedeutung (vgl. auch: VG Stuttgart, Urteil vom 21. März 2012 - 3 K 1509/10 -, DVBl 2012, 851 = Juris).
  • VGH Hessen, 02.12.2015 - 5 A 1571/14

    Baugebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Das Gericht hat dabei lediglich zu überprüfen, ob die beiden Faktoren im Einzelfall in einer angemessenen Wertrelation stehen, keines der beiden Bemessungsmerkmale unverhältnismäßig und pauschal zu Buche schlägt und beide Faktoren erkennbar erwogen worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 2015 - 5 A 1571/14 -, Juris).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 5 UE 916/87

    Beteiligungsfähigkeit einer in Liquidation befindlichen Kommanditgesellschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.04.2018 - 5 A 2046/17
    Vielmehr hat der hessische Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 1994 (GVBl. I Seite 677) die bis dahin im Gesetz enthaltene Festsetzungsfrist von vier Jahren nach der Entstehung des Anspruchs ausdrücklich gestrichen (wohl als Reaktion auf die Entscheidung des Senats vom 26. November 1992 - 5 UE 916/87 -, Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2021 - 11 L 3402/20

    Festsetzungsverjährung nach § 14 Abs. 3 HVwKostG

    Unter der Geltung des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrens- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 1994 (GVBl. I Seite 677) unterlagen Verwaltungskosten nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keiner -auch nicht aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden- Festsetzungsverjährung (Hess VGH, Beschluss vom 11.4.2018 - 5 A 2046/17).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16496
OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 2 Abs. 1, SächsKAG § 7 Abs. 2
    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Halter; Aufsteller; Veranstalter; Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) als Steuerschuldner und bei Geldspielgeräten der Halter der Geräte (Aufsteller) als Veranstalter i.R.d. Definition einer Vergnügungsteuersatzung; Tragen des finanziellen Unternehmerrisikos und der organisatorischen ...

  • rechtsportal.de

    Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) als Steuerschuldner und bei Geldspielgeräten der Halter der Geräte (Aufsteller) als Veranstalter i.R.d. Definition einer Vergnügungsteuersatzung; Tragen des finanziellen Unternehmerrisikos und der organisatorischen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung der Vergnügungsteuer gegenüber dem Vermieter von Geldspielgeräten kann rechtswidrig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
  • DÖV 2018, 873
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - juris Rn. 93, und v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 126).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).
  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12

    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    17 Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 1958, BVerfGE 8, 274, 325).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.- H., Urt. v. 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 50).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Denn in derartigen Konstellationen kann typischerweise davon ausgegangen werden, dass es dem besteuerten Unternehmer aufgrund seiner Organisationsherrschaft möglich ist, die Vergnügungsteuer auf die Spieler abzuwälzen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26. November 2012 - 9 LB 51/12 -, juris Rn. 39; VGH BW, Urt. v. 23. Februar 2011 - 2 S 196/10 -, juris Rn. 70, 74, und Beschl. v. 3. Dezember 1990 - 2 S 2193/90 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967, BVerfGE 21, 209, 215).
  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1990 - 2 S 2193/90

    Vergnügungssteuer: Geräteaufsteller - Aufstellung bei US-Streitkräften -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Dies setzt dem Erfordernis der Bestimmtheit im Abgabenrecht Grenzen und reduziert dieses Erfordernis auf die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, Rn. 17, betr. die Spielgerätesteuern).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden bewältigt werden können (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, a. a. O.; OVG Weimar im Urt. vom 23. Mai 2017 - 4 N 114/13 -, Rn. 51, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, Rn. 15; OVG Weimar, Beschl. vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen, Urt. vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 127, und vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62 f.).

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